Die zehnte Tagung für Informatik und Recht findet am Donnerstag, 8. Dezember 2011, im Berner Rathaus statt und befasst sich mit ersten Erfahrungen rund um den elektronischen Rechtsverkehr.
Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO), die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) und eine Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) sehen vor, dass Parteien Eingaben bei Gerichten oder Behörden auch in elektronischer Form einreichen können (so insbesondere Art. 130 ZPO, Art. 33a SchKG, Art. 110 StPO).
Der Bundesrat wird jeweils ermächtigt, das Format der Übermittlung zu bestimmen. Er hat dazu am 18. Juni 2010 die Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren erlassen und auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.
Die Kantone haben diese Vorgaben umgesetzt. So konnten seit Anfang des Jahres erste Erfahrungen gemacht - und auch verschiedene Kinderkrankheiten festgestellt (und teilweise behoben) werden. Dies möchten wir an der Tagung für Informatik und Recht vom Donnerstag, 8. Dezember 2011, im Berner Rathaus mit verschiedenen am elektronischen Rechtsverkehr Beteiligten diskutieren.
Referate und Diskussion werden simultan übersetzt (deutsch und französisch).
Unsere Einladung richtet sich an alle Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender die sich für die Entwicklungen rund um den elektronischen Rechtsverkehr interessieren, aber auch an alle Akteure in diesem Bereich, seien es Anwältinnen und Anwälte, Banken, Berufsverbände, Richterinnen und Richter, Unternehmen, Verwaltungen oder Versicherungen.